Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Kosten eines Hörgeräts zu übernehmen, wenn dieses medizinisch sinnvoll ist und von einem HNO-Facharzt verordnet wurde. In der Praxis versuchen dennoch fast alle Krankenkassen die anfallenden Kosten weitestgehend zu minimieren.
31,03 % der untersuchten Krankenkassen bieten in diesem Bereich Zusatzleistungen an.
Die Rangfolge der Auswahl der Krankenkassen wurde unter Berücksichtigung des Gesamtangebotes von Zusatzleistungen festgelegt.
Stand 01.03.2014
1. Rang
2. Rang