Alle GKV-Versicherten haben Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V und Kinderbetreuung ( für Kinder bis 12 Jahren ), wenn die eigene Haushaltsführung aus Krankheitsgründen nicht möglich ist und im Haushalt niemand lebt, der diese Tätigkeit übernehmen kann.
94,83 % der untersuchten Krankenkassen bieten in diesem Bereich Zusatzleistungen an.
Die Rangfolge der Auswahl der Krankenkassen wurde unter Berücksichtigung des Gesamtangebotes von Zusatzleistungen festgelegt.
Stand 01.03.2014
1. Rang
2. Rang