Das Recht auf freie Krankenhauswahl ist im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschränkt. So sollte der Versicherte ein Krankenhaus in der Nähe wählen. Auch darf die Krankenkasse aus Gründen der Kosten-Optimierung bei der Krankenhauswahl mitreden. Wenn ein anderes Krankenhaus als das nächstgelegene, geeignete und kostengünstige Krankenhaus gewählt wird, kann die Krankenkasse dem Versicherten unter Umstände den Mehraufwand in Rechnung stellen.
75,86 % der untersuchten Krankenkassen bieten in diesem Bereich Zusatzleistungen an.
Die Rangfolge der Auswahl der Krankenkassen wurde unter Berücksichtigung des Gesamtangebotes von Zusatzleistungen festgelegt.
Stand 01.03.2014
1. Rang
2. Rang