In Deutschland ist die freie Arztwahl im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Jeder gesetzlich Versicherte kann zu jedem niedergelassenen Arzt gehen - sofern der eine kassenärztliche Zulassung hat. Einige Krankenkassen ermöglichen es ihren Patienten jetzt, auch Leistungen "nicht zugelassener Leistungserbringer" in Anspruch zu nehmen - darunter fallen zum Beispiel nicht zugelassene Psychotherapeuten, Heilpraktiker oder auch Physiotherapeuten.
65,52 % der untersuchten Krankenkassen bieten in diesem Bereich Zusatzleistungen an.
Die Rangfolge der Auswahl der Krankenkassen wurde unter Berücksichtigung des Gesamtangebotes von Zusatzleistungen festgelegt.
Stand 01.03.2014
1. Rang
2. Rang