Brillen und Sehhilfen gehören seit 2004 nur noch sehr eingeschränkt zum vorgeschriebenen Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung.
24,14 % der untersuchten Krankenkassen bieten in diesem Bereich Zusatzleistungen an.
Die Rangfolge der Auswahl der Krankenkassen wurde unter Berücksichtigung des Gesamtangebotes von Zusatzleistungen festgelegt.
Stand 01.03.2014
1. Rang
2. Rang